wer uns findet, findet uns gut ! |
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Heidi Furrer |
AGB's für königliches Reisen im NEUEN 5 |
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| Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen Die vorliegenden Bedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Dönni-Rösli-Carreisen für Reisearrangements von Rösli veranstaltet oder andere von uns angebotenen Leistungen. 1. Vertragsabschluss Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung durch das Reiseunternehmen entsteht zwischen Ihnen und Dönni-Rösli-Carreisen ein Vertragsverhältnis.
2. Anmeldung, Bestätigung und Zahlung Die Bestätigung ist sofort bei Erhalt zu prüfen und eventuelle Unstimmigkeiten unverzüglich zu melden. Die Zahlung hat bis spätestens 20 Tage vor Abreise zu erfolgen. Bei Buchungen weniger als 20 Tage vor Abreise ist der Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung fällig. REKA-Checks werden bis zu 30% des Rechnungsbetrages, maximal aber Fr. 300.-- pro Person angerechnet. Dies gilt nicht für Agenturen. Bei einer Buchung ohne Transportleistungen (nur Unterkunft oder Landarrangements) erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von
3. Buchungsänderungen , Annullationen Die Annullationsversicherung ist obligatorisch für sämtliche Reisen. Bei Änderungen, Umbuchungen und Annulationen bis 21 Tage vor dem Abreisedatum erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von SFR. 40.-- pro Auftrag, zuzüglich evtl. Telefon-,Fax- oder Telefaxspesen. Die Bearbeitungsgebühren sind durch den Annullationsschutz nicht gedeckt. Bei späterem Annullierungszeitpunkt sind folgende Beträge der Pauschalreisen geschuldet: 21 - 15 Tage vor Abreise: 20 % Abweichungen von diesen Annullationskosten sind bei den jeweiligen Ausschreibungen vermerkt. Bei Nichterscheinen bei der Abfahrt ohne Abmeldung ist der gesamte Arrangementpreis zu bezahlen. Massgebend für die Berechnung der Annullationskosten ist das Eintreffen der eingeschriebenen oder persönlichen Mitteilung bei einem unserer Büros. 4. Preisänderungen Wir behalten uns vor, die Preise anzupassen, sollten sich Änderungen ergeben, für die wir nicht verantwortlich gemacht werden können (z.B. neue Taxen, grössere Kursschwankungen, Treibstofferhöhungen, allgemeine Gebühren etc.). 5. Platzzuteilung Sitzplätze mit einem Zuschlag werden fest reserviert, ansonsten erfolgt die Zuteilung der Plätze in der Reihenfolge der Anmeldung. Die Plätze werden für die Dauer der ganzen Reise reserviert. Zuschläge für Plätze vorn im Car: Kurzreisen bis
6. Durchführung Die Reisen werden bei jeder Witterung durchgeführt. Damit Sie von unseren Reisen vollumfänglich profitieren können, sind sowohl die Höchst- als auch die Mindestteilnehmerzahl beschränkt. 7. Programmänderungen Wir behalten uns vor, Programme oder einzelne im Prospekt erwähnte Leistungen zu ändern, wenn Massnahmen von Leistungsträgern (z.B. Hotels, Bahnen, Schiffe usw.) oder andere von uns nicht vorhersehbare oder beeinflussbare Umstände oder Ereignisse uns dazu zwingen. Wir bemühen uns für eine gleichwertige Ersatzlösung. Wir haften jedoch nicht für Programmänderungen sowie für Kosten, die auf Verspätungen von Transportmitteln, versäumte Anschlüsse, Streiks usw. zurückzuführen sind. 8. Unterkunft Unterkunft immer in guten bis sehr guten Hotels in Einzel- oder Doppelzimmern mit Bad oder Dusche/WC (sofern im Reiseprogramm nicht anders beschrieben). Für alleinreisende Personen, welche halbe Doppelzimmer gebucht haben, müssen wir die Unterbringung in Einzelzimmern gegen einen entsprechenden Mehrpreis vorbehalten, sofern kein Zimmerpartner gefunden werden kann. In diesem Fall wird der Einzelzimmerzuschlag vom Chauffeur direkt eingezogen. 9. Rückerstattungsforderung Sämtliche Beanstandungen während der Reise sind unverzüglich an Ort und Stelle dem zuständigen Dönni-Rösli-Carreisen Mitarbeiter zu melden. Falls niemand von Dönni-Rösli-Carreisen anwesend ist, sollten Sie sich eventuell nicht erfüllte Leistungen schriftlich bestätigen lassen. Rückerstattungsforderungen müssen spätestens 4 Wochen nach der vertraglich vereinbarten Beendigung der Reise schriftlich an uns in Horgen eingereicht werden, ansonst erlischt jeder Schadenersatzanspruch. 10. Reisegarantie für Carreisen Diese Garantie deckt die vom Konsumenten bezahlten Summen, sowie die Kosten seiner Rückreise, falls die Veranstalterin bzw. die Vermittlerin der Reise in Konkurs gegangen oder zahlungsunfähig ist, gemäss Bundesgesetz über Pauschalreisen vom Juli 1994. Wir haben die Reisegarantie bei unserer Bank mit einem Reisegarantie-Konto abgesichert. 11. Haftung Die Reiseorganisation von Dönni-Rösli-Carreisen ist als Reiseveranstalterin verantwortlich für den Inhalt des vorliegenden Programms und haftet für eine sorgfältige Auswahl der Leistungsträger, für eine fachgemässe Vorbereitung und Durchführung der Reisen sowie für die rechtzeitige Übermittlung der Reiseunterlagen. Wir haften jedoch nicht für Minderleistungen, die auf höhere Gewalt, Fehler von Leistungsträgern, Streiks oder Verschulden des Reiseteilnehmers zurückzuführen sind. Die Haftung bezieht sich nur auf den unmittelbaren Schaden und ist in jedem Fall auf den vereinbarten Reisepreis beschränkt. Die Leistungsträger haften im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften und internationalen Abkommen für die Erbringung ihrer Leistungen grundsätzlich in eigener Verantwortung direkt gegenüber dem Reiseteilnehmer. Wir bemühen uns selbstverständlich, Ihnen bei der Geltendmachung begründeter Ansprüche gegenüber Leistungsträgern behilflich zu sein. 12. Adressen von Mitreisenden Leider ist es aus Datenschutzgründen nicht mehr erlaubt, Adressen von Mitreisenden oder eine Teilnehmerliste herauszugeben. 13. Gerichtsstand Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Dönni-Rösli-Carreisen ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Für Klagen gegen Dönni-Rösli-Carreisen wird ausschliesslich das Gericht in Glarus vereinbart. Horgen, Jan. 2008 ref. |